Rechtspsychologie

Methodenkritische Stellungnahmen / Gutachtenüberprüfungen

Bei Gerichtsverfahren im Familien- und im Strafrecht tritt immer wieder die Frage auf, ob Sachverständigengutachten hinsichtlich Ihrer Methodik und Nachvollziehbarkeit den fachlichen Qualitätsanforderungen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.

Prof. Dr. Rainer Banse und sein Team sind in der Lage, Sachverständigengutachten (zu familienrechtspsychologischen Fragestellungen und Haftverlaufs- bzw. Kriminalprognosegutachten) zu überprüfen und im Rahmen einer kurzen oder ausführlichen methodenkritischen Stellungnahme zu bewerten. Zu aussagepsychologischen Gutachten können wir aus organisatorischen Gründen z.Zt. keine methodenkritischen Stellungnahmen anfertigen.

Anfragen richten Sie bitte direkt an banse@birvp.de.


Forensische Diagnostik / Testungen

(Indirektes) Messverfahren zur Feststellung sexueller Präferenzen
Sexuelle Präferenzen sind normaler Teil des Menschen. Für besonders sensible Berufsbilder oder Berufsbilder mit besonderen Anforderungen kann es jedoch wichtig sein, potentielle Risiken von Mitarbeitern im Vorhinein zu kennen, um diese auffangen zu können.
In Zusammenarbeit mit der Universität Bonn sowie dem Offender Management Service and Probation Service als nachgeordneter Behörde des Britischen Justizministeriums hat das BIRVp Bonner Institut für Rechts- und Verkehrspsychologie ein indirektes Messverfahren zur Feststellung sexueller Präferenzen entwickelt, um – so weit wie möglich – das „Rest-Risiko“ einer Person zu bestimmen, unter gegebenen Umständen straffällig zu werden.
Da bei diesem Testverfahren jedoch nicht eine Straffälligkeit im Vordergrund steht, sondern auf die sexuelle Präferenz selbst abgestellt wird, eignet es sich für eine Vielzahl von Szenarien und insbesondere zur Unterstützung der psychologischen Bewertung bei

  • Bewerbungsverfahren für besonders sensible berufliche Tätigkeiten wie die polizeiliche Auswertung von Kindesmissbrauchsabbildungen u.ä.,
  • familienrechtspsychologischen Sachverständigengutachten als Indiz zur Plausibilitätsüberprüfung von Verdachtsmomenten etwa in Kindschaftsverfahren.

Verfahren
Im Anschluss an eine individuelle, Web-basierte anonyme Datenerhebung mit den Probanden werden die Testdaten analysiert und dem Auftraggeber ein Testprofil zugestellt.
Neben der Web-basierten Diagnostik ist bei einem großen Bedarf an Testungen auch eine lokale Softwarelösung mit eigenständiger Auswertung möglich. Dazu führt das BIRVp gezielte Schulungen in den von uns entwickelten objektiven diagnostischen Verfahren durch. Auf Wunsch bietet das BIRVp auch eine Unterstützung bei der sachverständigen Interpretation der Testdaten an.

Methodik
Die psychometrische Qualität der von uns entwickelten Testbatterie wurde in vielfältigen, in der internationalen Fachliteratur publizierten Studien empirisch überprüft und sichergestellt. Eigenständige Nutzer des Testsystems werden umfassend in den wissenschaftlichen Grundlagen des Verfahrens und seiner diagnostischen Anwendung geschult und danach zertifiziert.

Partner werden!
Als Psychologe oder Psychologin in der Rechts-, Familien- oder Kriminalpsychologie können auch Sie Partner werden und entsprechende Testungen im Rahmen Ihrer gutachterlichen Tätigkeit anbieten! Bitte schließen Sie dazu eine Partner-Vereinbarung mit uns ab.

Paket „on premise“ (empfohlen für eine hohe Anzahl Testungen/Jahr)

  • Online-Support zur Installation und Online-Schulung (1/2 Tag) zur Einweisung in die Testdurchführung, Auswertung und Interpretation (ggf. vor Ort nach Vereinbarung),
  • Zertifizierung für die Nutzung der Testbatterie
  • Lizenzierung Auswertungs-Tool im Rahmen eines Wartungs- und Service-Vertrags

Einrichtungspauschale einmalig 900,- € (netto) zzgl. Servicevereinbarung 600 € (netto) ab dem Folgejahr (Forschungsbeitrag zur Weiterentwicklung incl.) auf der Basis einer schon vorhandenen Lizenz für die Software Inquisit 5 zuzüglich 1000,- € (netto) für die Durchführung der Schulung des Teams von Diagnostikern (Zertifizierung incl.).

Paket „on demand“ (empfohlen für eine kleinere Anzahl Testungen/Jahr)

  • Online-Support zur Installation und Online-Schulung (1/4 Tag) zur Einweisung in die Testdurchführung (vor Ort ggf. nach Vereinbarung),
  • Die Testung erfolgt über Online-Zugang zu Inquisit, die anonymisierte Auswertung wird jeweils durch BIRVp übernommen und der durchführenden Stelle übersandt. Interpretation der Ergebnisse kann optional mit vereinbart werden.

Einrichtungspauschale einmalig 600,- € (netto) zzgl. 150 €/Auswertung

Zusatzkosten Interpretation 250 €/Auswertung

Bei reinen Screenings in Bewerbungsverfahren mit einer größeren Anzahl von Bewerbern bieten wir Ihnen darüber hinausindividuelle und kosteneffektive Lösungen an.

Hinweis:
Die als Basis benötigte Inquisit 5-Software ist jeweils nicht inkludiert, ist aber bei millisecond.com erhältlich. Datenschutz > Inquisit speichert Daten auf amerikanischen Servern. Der Proband muss gegenüber Inquisit nicht personalisiert werden.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!

Prof. Dr. Rainer Banse
Bonner Institut für Rechts- und Verkehrspsychologie
banse@birvp.de

 


Verkehrspsychologie

Auch bei Gutachten zur Fahreignung kann die Frage auftreten, ob Sachverständigengutachten hinsichtlich Ihrer Methodik, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit den fachlichen Qualitätsanforderungen und dem aktuellen Stand der Wissenschaft (u.a. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung und Beurteilungskriterien) entsprechen.

Prof. Dr. Wolfgang Schubert und sein Team sind in der Lage – auch kurzfristig – Fahreignungsgutachten (Alkohol, Drogen, Straf- und Verkehrsauffälligkeiten etc.) zu überprüfen und im Rahmen eines kurzen oder ausführlichen Sachverständigengutachtens (für Verwaltungsgerichte) bzw. einer methodenkritischen Stellungnahme (für Betroffene) zu bewerten.

Anfragen richten Sie bitte direkt an schubert@birvp.de